Die Kurz­ar­beit wäh­rend der Coro­na Pan­de­mie wird bis Ende März 2022 ver­län­gert. Sie wäre ursprüng­lich zu Jah­res­en­de aus­ge­lau­fen. Erleich­te­run­gen gibt es bei den büro­kra­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen zur Bean­tra­gung der Coro­na-Kurz­ar­beit. Die Prü­fung und Bestä­ti­gung beim Steu­er­be­ra­ter ent­fällt. Die Unter­neh­men haben nun drei Wochen Spiel­raum, die Coro­na-Kurz­ar­beit rück­wir­kend zu bean­tra­gen, sie bekom­men den­noch die Unter­stüt­zung in vol­ler Höhe. (Winter)Saisonbetriebe erhal­ten zur Fach­kräf­te­si­che­rung für Neu­an­stel­lun­gen eine Sai­son­start­hil­fe (und Arbeit­neh­mer den vol­len Lohn). Beschäf­tig­te, die schon mind zehn Mona­te in Kurz­ar­beit sind erhal­ten einen Bonus von 500 Euro netto.

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