Die Grundregel der kommenden Öffnungen ab 10. Juni 2021 und 1. Juli 2021 ist, dass in gewissen Fällen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen gelten wie die 3‑G-Regel in der Gastronomie und Hotellerie. Dabei spricht man von Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Im Handel wird ab 10. Juni 2021 die 20 m² Regelung pro Kunden auf 10 m² gesenkt und ab 1. Juli entfällt diese. Die Maskenpflicht entfällt vorerst nur im Freien (und noch nicht in Innenräumen). Ab 1. Juli 2021 soll die Maskenpflicht in Innenräumen nur mehr dort vorgeschrieben sein, wo in Innenräumen kein 3‑G-Nachweis erforderlich ist. Bei Reisebussen gelten keine Kapazitätsobergrenzen mehr, wenn die 3‑G-Regel erfüllt ist.
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