Flä­chen­de­cken­de, regel­mä­ßi­ge Covid-Tests in der Bevöl­ke­rung sind ein wesent­li­cher Bei­trag für die Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie. Ein nie­der­schwel­li­ger Zugang zu den Tes­tun­gen ist dafür wesent­lich. Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich und Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung haben erreicht, dass betrieb­li­che Tests Teil der natio­na­len Test­stra­te­gie wer­den, sprich: In den Betrie­ben durch­ge­führ­te Tests wer­den behörd­li­chen Tests gleich­ge­stellt, kön­nen also zum Bei­spiel als Zutrittstests zu kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen wie etwa Fri­seur­be­su­chen, ver­wen­det wer­den. Und: Die Betrie­be erhal­ten zehn Euro als Kos­ten­bei­trag für jeden durch­ge­führ­ten und gemel­de­ten Test. Die Test­platt­form star­te­te ab 15. Febru­ar 2021 (> 50 Mitarbeiter).

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