Die ers­ten 160 Vor­schlä­ge zur Dere­gu­lie­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung hat Staats­se­kre­tär Josef Schell­horn ange­kün­digt. So sol­len auch die Inter­val­le für die Pkw-Pickerl­über­prü­fung län­ger wer­den. Der­zeit ist in Öster­reich bei Neu­wa­gen die ers­te Über­prü­fung nach drei Jah­ren, die zwei­te nach zwei Jah­ren und danach jähr­lich (3–2‑1-Regel) erfor­der­lich. Der EU wür­de es bei der § 57a-Begut­ach­tung, wie das Pickerl im Kraft­fahr­ge­setz heißt, rei­chen, wenn man das Auto alle zwei Jah­re in die Werk­statt bringt. Vie­le euro­päi­sche Län­der wie Ita­li­en, Frank­reich, Nor­we­gen oder Deutsch­land wen­den das an. Das Pickerl kos­tet in Öster­reich etwa 92 Euro. Bei über fünf Mio zuge­las­se­nen Pkw erge­ben sich 417 Mio Euro pro Jahr. Wür­de Öster­reich die von der EU erlaub­ten Inter­val­le ein­füh­ren, wür­den sich die Auto­fah­rer 200 Mio Euro im Jahr spa­ren. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen auf der Web­site seda.gv.at ihre eige­nen Vor­schlä­ge zur Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung direkt ein­rei­chen. (© Stock­Pho­to­Pro | stock.adobe.com)

mehr lesen