Die ersten 160 Vorschläge zur Deregulierung und Entbürokratisierung hat Staatssekretär Josef Schellhorn angekündigt. So sollen auch die Intervalle für die Pkw-Pickerlüberprüfung länger werden. Derzeit ist in Österreich bei Neuwagen die erste Überprüfung nach drei Jahren, die zweite nach zwei Jahren und danach jährlich (3–2‑1-Regel) erforderlich. Der EU würde es bei der § 57a-Begutachtung, wie das Pickerl im Kraftfahrgesetz heißt, reichen, wenn man das Auto alle zwei Jahre in die Werkstatt bringt. Viele europäische Länder wie Italien, Frankreich, Norwegen oder Deutschland wenden das an. Das Pickerl kostet in Österreich etwa 92 Euro. Bei über fünf Mio zugelassenen Pkw ergeben sich 417 Mio Euro pro Jahr. Würde Österreich die von der EU erlaubten Intervalle einführen, würden sich die Autofahrer 200 Mio Euro im Jahr sparen. Bürgerinnen und Bürger können auf der Website seda.gv.at ihre eigenen Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung direkt einreichen. (© StockPhotoPro | stock.adobe.com)

