Eine Erhöhung der NoVA sowie die Einbeziehung von gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 in die NoVA beschlossen die Bundesregierung bzw das Parlament im Dezember 2020. Ziel der Neuregelung sollte der stärkere Umstieg von Verbrennungsmotoren auf weniger klimaschädliche Transportmittel sein. Wir fordern einen Aufschub der NoVA-Erhöhung 2021 für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 solange bis realistische Alternativen von klimafreundlichen Fahrzeugen für den gewerblichen Bereich verfügbar sind, so die Initiatoren. Eine zusätzliche Anregung für eine raschere Ökologisierung von gewerblichen Fuhrparks ist der Vorsteuerabzug für alle Kraftfahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß.
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