Der SOTRA-Gesamterlass (Version 3) nimmt einige Konkretisierungen vor: Antragsteller wird idR der Transporteur/Zulassungsbesitzer sein. Er ist als Bescheidadressat verantwortlich für die Auflagen-Einhaltung, auch wenn sich der Begleiter um die Bescheidbeschaffung kümmert. Beim Online-Anmeldeportal auf der ASFINAG-Homepage sind anzumelden Transporte ab einer Transportbreite größer 3,50 m und/oder einer Höhe größer 4,30 m (bei den regionalen Verkehrsmanagementzentralen; ab 5 m und/oder 100 Tonnen bei der nationalen Verkehrsmanagementzentrale). Als Schutzkleidung darf entweder nur rote oder neongelbe Schutzkleidung verwendet werden. Beim Befahren von Eisenbahnkreuzungen sind Anmeldungen erforderlich ab einer Gesamttransportlänge über 20 m und/oder einer Gesamttransporthöhe über 4 m.

Zu Sondertransporten aktualisierter Gesamt-Erlass aufgelegt
