Nach der Euro­pa­wahl und der Die EU-Ver­ord­nung 2020/1056 über elek­tro­ni­sche Fracht­be­för­de­rungs­in­for­ma­tio­nen (eFTI – kurz für Elec­tro­nic Freight Trans­port Infor­ma­ti­on) führt die Digi­ta­li­sie­rung der Papier­do­ku­men­te bei der Güter­be­för­de­rung ein. Dies betrifft auch elek­tro­ni­sche Gefahr­gut­be­för­de­rungs­do­ku­men­te. Die zustän­di­gen Behör­den wer­den dazu ver­pflich­tet, elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung gestell­te, gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Fracht­be­för­de­rungs­in­for­ma­tio­nen von Unter­neh­men zu akzep­tie­ren, wenn sie durch eine zer­ti­fi­zier­te eFTI Platt­form gemäß die­ser Ver­ord­nung bereit gestellt wer­den. Auf Basis der eFTI-Ver­ord­nung sind Durch­füh­rungs­rechts­ak­te und dele­gier­te Rechts­ak­te zu erlas­sen, ohne die die Ver­ord­nung nicht wirk­sam wer­den kann.

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