Nach der Europawahl und der Die EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI – kurz für Electronic Freight Transport Information) führt die Digitalisierung der Papierdokumente bei der Güterbeförderung ein. Dies betrifft auch elektronische Gefahrgutbeförderungsdokumente. Die zuständigen Behörden werden dazu verpflichtet, elektronisch zur Verfügung gestellte, gesetzlich vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen von Unternehmen zu akzeptieren, wenn sie durch eine zertifizierte eFTI Plattform gemäß dieser Verordnung bereit gestellt werden. Auf Basis der eFTI-Verordnung sind Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte zu erlassen, ohne die die Verordnung nicht wirksam werden kann.
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