Tri­log­ver­hand­lun­gen sind poli­ti­sche Ver­hand­lungs­tref­fen zwi­schen den drei im EU-Gesetz­ge­bungs­pro­zess invol­vier­ten Insti­tu­tio­nen, näm­lich der Kom­mis­si­on, dem Rat und dem EU-Par­la­ment. Ziel eines Tri­logs ist es, eine vor­läu­fi­ge Eini­gung über einen Legis­la­tiv­vor­schlag (meist final nach der all­ge­mei­nen Aus­rich­tung des Rates und dem Stand­punkt des Par­la­ments) zu erzie­len, der sowohl für das Par­la­ment als auch für den Rat, die Mit­ge­setz­ge­ber, (abschlie­ßend) annehm­bar ist. Die­se vor­läu­fi­ge Ver­ein­ba­rung muss dann von jedem die­ser Orga­ne in förm­li­chen Ver­fah­ren ange­nom­men wer­den. Ein Tri­log kann in jeder Pha­se des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens abge­hal­ten wer­den, um offe­ne Fra­gen zu klä­ren, und den Vor­sitz führt der Mit­ge­setz­ge­ber, der die Sit­zung aus­rich­tet. Die Rol­le der Kom­mis­si­on besteht dar­in, zwi­schen den Par­tei­en zu vermitteln.

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