Stoffe, die sehr ernste und häufig irreversible Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, können als besonders besorgniserregende Stoffe, auf englisch Substances of Very High Concern, kurz SVHC-Stoffe, identifiziert werden. Wenn ein Stoff als SVHC identifiziert wird, wird er auf die Liste der in Frage kommenden Stoffe gesetzt (sog Kandidatenliste) und kann in einem späteren Verfahren für zulassungspflichtig erklärt werden. Ist ein Stoff als SVHC Stoff identifiziert, kann dies bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich bringen. Ein Lieferant von Erzeugnissen (zB Produzent oder Importeur) muss gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung seine Abnehmer informieren, sofern ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

