Nach den Vor­ga­ben der Richt­li­nie über Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (CSRD) müs­sen berichts­pflich­ti­ge Unter­neh­men offen­le­gen, wel­che kli­ma­re­le­van­ten Emis­sio­nen sie zu ver­ant­wor­ten haben. Dabei gilt es, die größ­ten Emit­ten­ten im eige­nen Betrieb und ent­lang der vor- und nach­ge­la­ger­ten Wert­schöp­fungs­ket­te zu erfas­sen. Nach dem sog Green­house Gas Pro­to­col Stan­dard wer­den alle Emis­sio­nen in drei Berei­che unter­teilt. Scope 1 deckt alle direk­ten Emis­sio­nen aus eige­nen oder kon­trol­lier­ten Quel­len ab (zB Betrieb des eige­nen Fuhr­parks). Scope 2 misst Emis­sio­nen, die bei der Erzeu­gung von Ener­gie anfal­len (zB Strom, Wär­me, Käl­te, Dampf). Es han­delt sich hier­bei um indi­rek­te Emis­sio­nen, die dem Unter­neh­men jedoch ein­deu­tig zuge­ord­net wer­den kön­nen. Scope 3 umfasst alle sons­ti­gen, indi­rek­ten Emis­si­ons­quel­len, die aus vor- und nach­ge­la­ger­ten Unter­neh­mens­tä­tig­kei­ten resultieren.

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