Die Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht als wesentliches Konzept auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz, sog Minimum Energy Performance Standards, kurz MEPS vor. Diese neuen Minimumeffizienzstandards geben für Nichtwohngebäude vor, welche Ziele zu bestimmten Zeitpunkten (sogenannte Zielpfade) von den Mitgliedstaaten zu erfüllen sind. Nach der Gebäudeeffizienz-Richtlinie legen die Mitgliedstaaten die MEPS in Form eines maximalen Primär- oder Endenergieverbrauchs fest, der bis 2030 bzw 2033 von allen Nichtwohngebäuden erfüllt werden muss. Die MEPS sind von den Mitgliedstaaten so zu bestimmen, dass bis 2030 die 16 Prozent und bis 2033 die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden. Über die Zielpfade und deren Erreichung ist der Europäischen Kommission regelmäßig zu berichten. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

