Der deut­sche Titel der Green Claims Direc­ti­ve lau­tet Richt­li­nie über die Begrün­dung aus­drück­li­cher Umwelt­aus­sa­gen und die dies­be­züg­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on. Die­se 2023 vor­ge­schla­ge­ne Richt­li­nie über Umwelt­aus­sa­gen ist noch nicht final beschlos­sen. Der bis­he­ri­ge Ent­wurf zeigt aber bereits sehr deut­lich die Ziel­rich­tung gegen sog Green­wa­shing. Unzu­tref­fen­de Wer­be­aus­sa­gen sol­len zurück­ge­drängt wer­den. Künf­tig sol­len Umwelt­aus­sa­gen, das sind Aus­sa­gen, wonach Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder Unter­neh­men eine posi­ti­ve oder kei­ne nach­tei­li­ge Aus­wir­kung auf die Umwelt haben oder weni­ger schäd­lich für die Umwelt sind als ande­re auf ihre Zuläs­sig­keit über­prüft wer­den. Umwelt­aus­sa­gen sol­len künf­tig nur zuläs­sig sein, wenn sie zuvor einen mehr­stu­fi­gen Kon­troll- und/oder Frei­ga­be­pro­zess posi­tiv durch­lau­fen haben. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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