Der deutsche Titel der Green Claims Directive lautet Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation. Diese 2023 vorgeschlagene Richtlinie über Umweltaussagen ist noch nicht final beschlossen. Der bisherige Entwurf zeigt aber bereits sehr deutlich die Zielrichtung gegen sog Greenwashing. Unzutreffende Werbeaussagen sollen zurückgedrängt werden. Künftig sollen Umweltaussagen, das sind Aussagen, wonach Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen eine positive oder keine nachteilige Auswirkung auf die Umwelt haben oder weniger schädlich für die Umwelt sind als andere auf ihre Zulässigkeit überprüft werden. Umweltaussagen sollen künftig nur zulässig sein, wenn sie zuvor einen mehrstufigen Kontroll- und/oder Freigabeprozess positiv durchlaufen haben. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

Was regelt die Green Claims Directive (GCD)?
