Die Richt­li­nie für die Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den sieht vor, dass bis zum 29. Mai 2026 die Mit­glied­staa­ten ein Sys­tem von Reno­vie­rungs­päs­sen nach den Vor­ga­ben die­ser Richt­li­nie ein­zu­füh­ren haben (buil­ding reno­va­ti­on pass­port). Das Sys­tem soll von den Eigen­tü­mern von Gebäu­den und Gebäu­de­ein­hei­ten frei­wil­lig genutzt wer­den, es sei denn, dass ein Mit­glied­staat sei­ne ver­bind­li­che Nut­zung beschließt. Beim Reno­vie­rungs­pass beschreibt ein qua­li­fi­zier­ter oder zer­ti­fi­zier­ter Sach­ver­stän­di­ger einen maß­ge­schnei­der­ten Reno­vie­rungs­fahr­plan zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Die Mit­glied­staa­ten kön­nen zulas­sen, dass der Reno­vie­rungs­pass gemein­sam mit dem Aus­weis über die Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz erstellt und aus­ge­stellt wird (in Ö: ÖIB Leit­fa­den für einen Reno­vie­rungs­pass). (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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