Die Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht vor, dass bis zum 29. Mai 2026 die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen nach den Vorgaben dieser Richtlinie einzuführen haben (building renovation passport). Das System soll von den Eigentümern von Gebäuden und Gebäudeeinheiten freiwillig genutzt werden, es sei denn, dass ein Mitgliedstaat seine verbindliche Nutzung beschließt. Beim Renovierungspass beschreibt ein qualifizierter oder zertifizierter Sachverständiger einen maßgeschneiderten Renovierungsfahrplan zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass der Renovierungspass gemeinsam mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt wird (in Ö: ÖIB Leitfaden für einen Renovierungspass). (© NicoElNino | stock.adobe.com)

Was ist ein Renovierungspass (BRP)?
