Die novellierte EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) legt neue Standards für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest. Alle neuen Gebäude müssen ab 2030 ein Nullemissionsgebäude (ZEB) sein, neue öffentliche Gebäude bereits ab 2028. Der anzustrebende Standard von Nullemissionsgebäuden gilt ab 1. Jänner 2030 auch für umfassende Renovierungen. Bis 2050 sollte der Gebäudebestand der EU in einen emissionsfreien Gebäudebestand umgebaut werden. Ein Nullemissionsgebäude ist per Definition ein Gebäude mit einer sehr hohen, genauer bestimmten Gesamtenergieeffizienz, das keine Energie oder eine sehr geringe Energiemenge benötigt, keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursacht und keine oder eine sehr geringe Menge an betriebsbedingten Treibhausgasemissionen verursacht. (© Deemerwha | stock.adobe.com)

Was ist ein Nullemissionsgebäude?
