E‑Invoicing oder elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung, bezeich­nen den Pro­zess, bei dem Rech­nun­gen in digi­ta­ler Form zwi­schen Unter­neh­men (B2B) aus­ge­tauscht wer­den. Dies för­dert eine effi­zi­en­te­re, kos­ten­güns­ti­ge­re und papier­lo­se Abwick­lung von Rech­nungs­trans­ak­tio­nen sowie einen ver­bes­ser­ten Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men und Steu­er­be­hör­den. Im Dezem­ber 2022 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on einen Vor­schlag für Mehr­wert­steu­er­vor­schrif­ten für das digi­ta­le Zeit­al­ter (ViDA) vor­ge­legt, der ab 2028 vor­sieht, dass Unter­neh­men bei grenz­über­schrei­ten­den Rech­nungs­trans­ak­tio­nen aus­schließ­lich auf XML-Rech­nun­gen set­zen sollen.

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