Mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie werden der Geltungsbeginn bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Frist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht verschoben. Konkret werden die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen für große Unternehmen, die die Berichterstattung noch nicht aufgenommen haben, und für börsennotierte KMU zwei Jahre später in Kraft treten. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen wird im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die erste Phase ihrer Anwendung (die die größten Unternehmen betrifft) um ein Jahr verschoben werden. Die Stop-the-Clock-Richtlinie trat am 17. April 2025 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umzusetzen. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

Was ist die sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie?
