Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on schlug am 26. Febru­ar 2025 Ver­ein­fa­chun­gen für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in Form eines Omni­bus-Pakets vor. Das Omni­bus-I-Paket ent­hält Ände­rungs­vor­schlä­ge für eine ein­fa­che­re und effi­zi­en­te­re Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (CSRD und EU-Taxo­no­mie), die Ver­ein­fa­chung der Sorg­falts­pflicht zur Unter­stüt­zung ver­ant­wor­tungs­vol­ler Geschäfts­prak­ti­ken und Ände­run­gen zum CO2-Grenz­aus­gleichs­sys­tem. Omni­bus-II ent­hält Ände­run­gen der Invest-EU-Ver­ord­nung. Die Ver­schie­bung des Inkraft­tre­tens der Berichts­pflich­ten für Unter­neh­men nach der CSRD sowie der Frist für die Umset­zung der Richt­li­nie über die Sorg­falts­pflich­ten als Teil des Omni­bus-I-Vor­schla­ges wur­den bereits vom Rat und Euro­päi­schen Par­la­ment als sog Stop-the-Clock-Richt­li­nie posi­tiv gebil­ligt. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

mehr lesen