Wenn Konsumprodukte kleiner und gleichzeitig auch teuer werden, bezeichnet man dies als Shrinkflation. Aber auch wenn der Preis weitgehend gleich bleibt, gleichzeitig jedoch die Verpackungsgröße oder die Menge verringert werden, spricht man von Shrinkflation. Man kann diese Fälle als versteckte Form der Inflation auffassen. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern shrink (schrumpfen) und inflation (Preissteigerung) zusammen. Ein aktueller Gesetzesentwurf will eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation einführen. Der Lebensmittelhandel innerhalb der WKO sieht dies kritisch. Die geplante Regelung sieht vor, dass Handelsbetriebe Produkte mit verringerter Füllmenge 60 Tage lang gesondert kennzeichnen müssen. Für den Handel bedeutet das erneut zusätzlichen Aufwand obwohl er nicht Verursacher der Shrinkflation ist. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

