Wenn Kon­sum­pro­duk­te klei­ner und gleich­zei­tig auch teu­er wer­den, bezeich­net man dies als Shrink­fla­ti­on. Aber auch wenn der Preis weit­ge­hend gleich bleibt, gleich­zei­tig jedoch die Ver­pa­ckungs­grö­ße oder die Men­ge ver­rin­gert wer­den, spricht man von Shrink­fla­ti­on. Man kann die­se Fäl­le als ver­steck­te Form der Infla­ti­on auf­fas­sen. Der Begriff setzt sich aus den eng­li­schen Wör­tern shrink (schrump­fen) und infla­ti­on (Preis­stei­ge­rung) zusam­men. Ein aktu­el­ler Geset­zes­ent­wurf will eine Kenn­zeich­nungs­pflicht für Shrink­fla­ti­on ein­füh­ren. Der Lebens­mit­tel­han­del inner­halb der WKO sieht dies kri­tisch. Die geplan­te Rege­lung sieht vor, dass Han­dels­be­trie­be Pro­duk­te mit ver­rin­ger­ter Füll­men­ge 60 Tage lang geson­dert kenn­zeich­nen müs­sen. Für den Han­del bedeu­tet das erneut zusätz­li­chen Auf­wand obwohl er nicht Ver­ur­sa­cher der Shrink­fla­ti­on ist. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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