Die Euro­päi­sche Uni­on ver­steht dar­un­ter unwah­re, ver­wir­ren­de oder irre­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen, mit denen ein Pro­dukt oder Unter­neh­men als umwelt­freund­li­cher dar­ge­stellt wer­den soll, als es in Wirk­lich­keit ist. Mit­hil­fe von zwei EU-Richt­li­ni­en gegen Green­wa­shing (Richt­li­nie hin­sicht­lich der Stär­kung der Ver­brau­cher für den öko­lo­gi­schen Wan­del und Richt­li­nie über Umwelt­aus­sa­gen) sol­len unzu­tref­fen­de Umwelt­aus­sa­gen zurück­ge­drängt wer­den. Ande­rer­seits sol­len Ver­brau­cher ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Kauf­ent­schei­dun­gen ein­fa­cher tref­fen kön­nen. Die Richt­li­nie hin­sicht­lich der Stär­kung der Ver­brau­cher für den öko­lo­gi­schen Wan­del ist ab 27. Sep­tem­ber 2026 anzu­wen­den. Bei der Richt­li­nie über Umwelt­aus­sa­gen ist zur­zeit noch unklar, wann der Gesetz­ge­bungs­pro­zess abge­schlos­sen sein wird.

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