Der Rat der EU hat endgültig die sogenannte Stop-the-clock-Richtlinie angenommen. Damit werden zentrale Fristen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSDDD, Lieferkettenrichtlinie) verschoben. Die Maßnahme ist Teil des Omnibus I‑Pakets zur Vereinfachung von EU-Vorgaben im Nachhaltigkeitsbereich. Konkret wird die Anwendung der CSRD-Berichtspflichten für große Unternehmen und börsennotierte KMU um zwei Jahre aufgeschoben. Auch die Umsetzungsfrist und erste Anwendungsphase der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird um ein Jahr verschoben. Ziel ist es, Unternehmen mehr rechtliche Klarheit zu geben und Zeit für inhaltliche Überarbeitungen der Richtlinien zu gewinnen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

Verschiebung von CSRD und Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
