Der Rat der EU hat end­gül­tig die soge­nann­te Stop-the-clock-Richt­li­nie ange­nom­men. Damit wer­den zen­tra­le Fris­ten für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men (CSRD) und die Sorg­falts­pflich­ten für Unter­neh­men (CSDDD, Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie) ver­scho­ben. Die Maß­nah­me ist Teil des Omni­bus I‑Pakets zur Ver­ein­fa­chung von EU-Vor­ga­ben im Nach­hal­tig­keits­be­reich. Kon­kret wird die Anwen­dung der CSRD-Berichts­pflich­ten für gro­ße Unter­neh­men und bör­sen­no­tier­te KMU um zwei Jah­re auf­ge­scho­ben. Auch die Umset­zungs­frist und ers­te Anwen­dungs­pha­se der Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) wird um ein Jahr ver­scho­ben. Ziel ist es, Unter­neh­men mehr recht­li­che Klar­heit zu geben und Zeit für inhalt­li­che Über­ar­bei­tun­gen der Richt­li­ni­en zu gewin­nen. Die Mit­glied­staa­ten müs­sen die Richt­li­nie bis 31. Dezem­ber 2025 in natio­na­les Recht umsetzen.

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