Die KI-Verordnung soll sowohl einen harmonisierten Markt für KI innerhalb der EU etablieren als auch Produktsicherheit und Risikominimierung bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI gewährleisten. Spezifisch reglementiert sind KI-Anwendungen mit geringem Risiko, worunter die meisten Systeme fallen, Anwendungen mit spezifischen Transparenzanforderungen, wie Chatbots, sowie KI-Systeme mit hohem Risiko. KI-Systeme, die ein inakzeptables Risiko aufweisen, werden durch die Verordnung verboten. Das betrifft zum Beispiel Systeme zur sozialen Überwachung. Darüber hinaus werden Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (zB ChatGPT) eingeführt. Die meisten Regelungen der Verordnung werden erst nach gestaffelten Übergangsfristen von bis zu drei Jahren angewendet.
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