Der Rat hat die überarbeitete Verordnung über EU-Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN‑V) angenommen. Das neue Gesetz soll ein qualitativ hochwertiges Verkehrsnetz aufbauen, das eine nachhaltige Konnektivität in ganz Europa ohne physische Unterbrechungen, Engpässe und fehlende Verbindungen gewährleisten soll. Das TEN-V-Netz wird Schritt für Schritt ausgebaut und modernisiert, wobei mit der neuen Verordnung klare Fristen für seine Fertigstellung in drei Phasen eingeführt werden: bis 2030 für das Kernnetz, bis 2040 für das erweiterte Kernnetz und bis 2050 für das Gesamtnetz. Mit der neuen Verordnung werden die Kernnetzkorridore mit den Schienengüterverkehrskorridoren zu den sogenannten Europäischen Verkehrskorridoren zusammengeführt.

Verkehrsminister für Ausbau des europäischen Verkehrsnetzes
