Der Rat hat die über­ar­bei­te­te Ver­ord­nung über EU-Leit­li­ni­en für den Auf­bau des trans­eu­ro­päi­schen Ver­kehrs­net­zes (TEN‑V) ange­nom­men. Das neue Gesetz soll ein qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Ver­kehrs­netz auf­bau­en, das eine nach­hal­ti­ge Kon­nek­ti­vi­tät in ganz Euro­pa ohne phy­si­sche Unter­bre­chun­gen, Eng­päs­se und feh­len­de Ver­bin­dun­gen gewähr­leis­ten soll. Das TEN-V-Netz wird Schritt für Schritt aus­ge­baut und moder­ni­siert, wobei mit der neu­en Ver­ord­nung kla­re Fris­ten für sei­ne Fer­tig­stel­lung in drei Pha­sen ein­ge­führt wer­den: bis 2030 für das Kern­netz, bis 2040 für das erwei­ter­te Kern­netz und bis 2050 für das Gesamt­netz. Mit der neu­en Ver­ord­nung wer­den die Kern­netz­kor­ri­do­re mit den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­kor­ri­do­ren zu den soge­nann­ten Euro­päi­schen Ver­kehrs­kor­ri­do­ren zusammengeführt.

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