Der EU-Ver­kehrs­mi­nis­ter­rat will die grenz­über­schrei­ten­de Mel­dung von Ver­kehrs­de­lik­ten ver­schär­fen. Im Wege des Amts­hil­fe­ver­fah­rens sol­len die Miss­ach­tung von Fahr­ver­bo­ten, Ver­ge­hen an Eisen­bahn­kreu­zun­gen oder gegen­über Ret­tungs­fahr­zeu­gen, Fah­rer­flucht, das Über­fah­ren der Sperr­li­nie, gefähr­li­ches Über­ho­len, gefähr­li­ches Par­ken, Falsch­fah­ren oder Ver­wen­dung über­la­de­ner Fahr­zeu­ge von der aus­län­di­schen Behör­de der Kon­takt­stel­le im Hei­mat­land gemel­det wer­den. Die Amts­hil­fe soll auch ver­stärkt wer­den bei Aus­tausch von Fahr­zeug­da­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die betrof­fe­ne Per­son iden­ti­fi­ziert wird. Die Anzei­ge eines Ver­kehrs­de­likts soll inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­rah­mens am rich­ti­gen Ort erge­hen und die Sank­ti­on ent­spre­chend voll­streckt werden.

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