Der EU-Verkehrsministerrat will die grenzüberschreitende Meldung von Verkehrsdelikten verschärfen. Im Wege des Amtshilfeverfahrens sollen die Missachtung von Fahrverboten, Vergehen an Eisenbahnkreuzungen oder gegenüber Rettungsfahrzeugen, Fahrerflucht, das Überfahren der Sperrlinie, gefährliches Überholen, gefährliches Parken, Falschfahren oder Verwendung überladener Fahrzeuge von der ausländischen Behörde der Kontaktstelle im Heimatland gemeldet werden. Die Amtshilfe soll auch verstärkt werden bei Austausch von Fahrzeugdaten, um sicherzustellen, dass die betroffene Person identifiziert wird. Die Anzeige eines Verkehrsdelikts soll innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens am richtigen Ort ergehen und die Sanktion entsprechend vollstreckt werden.
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