Die jüngs­ten hef­ti­gen Unwet­ter und Stark­re­gen­fäl­le haben nicht nur schwe­re Schä­den im pri­va­ten Bereich, son­dern auch bei Betrie­ben ver­ur­sacht. Daher unter­stüt­zen die Wirt­schafts­kam­mern (WKÖ und Lan­des­kam­mern) und die Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­di­gen (SVS) in bereits bewähr­ter Form mit einer Hilfs­ak­ti­on Mit­glieds­un­ter­neh­men, die durch die Unwet­ter unver­schul­det in Not gera­ten sind. Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung beträgt pro Scha­dens­fall ins­ge­samt 10 Pro­zent des ent­stan­de­nen Scha­dens, maxi­mal jedoch 20.000 Euro – im beson­ders betrof­fe­nen Nie­der­ös­ter­reich wur­de der Fonds auf 40.000 Euro erhöht. Schnel­le Hil­fe ist das Gebot der Stun­de, denn die jüngs­ten Stark­re­gen­fäl­le kön­nen für betrof­fe­ne Betrie­be schnell zur Exis­tenz­be­dro­hung wer­den. Mit der nun anlau­fen­den Hilfs­ak­ti­on stel­len wir die­se rasche Hil­fe sicher und ste­hen als Wirt­schafts­kam­mer ein­mal mehr fest an der Sei­te unse­rer Mit­glie­der, so Prä­si­dent Harald Mahrer.

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