In Tirol gilt ein Fahrverbot für Lkw, wenn diese mit sog bahnaffinen Gütern beladen sind. Lediglich jüngere Lkw der Abgasklasse EURO VI (Zulassung ab 1. September 2018, EURO VId) dürfen diese Güter, die 13 Gütergruppen wie Papier, Zement, Getreide, Treibstoffe usw zugeordnet werden, befördern. Die Handelskammer Bozen erachtet das Sektorale Fahrverbot als EU-rechtswidig. Die Festlegung der 13 Gütergruppen beim Fahrverbot sei willkürlich und diskriminierend getroffen worden. Fernverkehre nach Tirol (von Tirol) dürften weiterhin auf der Straße stattfinden. Bei den Regelungen zum Ziel- und Quellverkehr bestünde (zudem) Missbrauchsgefahr. Die Verbesserungen in der Technik, die zu weniger Schadstoffemissionen führen, müssen auch zu Anpassungen bei den (quantitativen) beschränkenden Maßnahmen führen.

Tiroler Sektorales Fahrverbot als EU-rechtswidrig erachtet
