Im Rahmen eines am 7. Dezember 2023 vereinbarten 2‑Jahres-Abschlusses mit der Gewerkschaft Vida haben sich die Sozialpartner auf eine stufenweise Umsetzung dieses Mindestlohnes für Arbeiter im Personenbeförderungsgewerbe geeinigt. Der bisher geltende Mindestlohn (1880 Euro) beträgt ab 1. Jänner 2025 neu 2000 Euro. Einigkeit besteht zwischen den Sozialpartnern, dass Erhöhungen des Mindestlohnes zu Tarifanpassungen (bei Taxi‑, Krankenbeförderungen- oder Schülerbeförderungstarifen) führen muss, welche die Gewerkschaft Vida im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird. Der Kollektivvertrag steht auf der Homepage des Fachverbandes für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen als Download zur Verfügung.

