Der Fahrrad- und Fußgängerverkehr soll gefördert werden. Einspurige Einbahnstrassen (Querschnitt mehr als 4m, max 30 km/h) sollen mit dem Fahrrad gegen die Einbahn befahren werden dürfen. Es soll neu das Reissverschlußsystem gelten für Fahrräder beim Verlassen des Radweges und Einreihung in den parallelen Fließverkehr. Ein neuer Mindestabstand für das Überholen von Fahrrädern und Rollern soll mit 1,5m im Ortsgebiet (2m außerhalb des Ortsgebietes) festgelegt werden. Das Vorbeifahren an einem Schienenfahrzeug oder Linienbus in der Haltestelle soll nicht mehr zulässig sein. Der derzeitige Mindestabstand von 5m für das Halten und Parken im Kreuzungsbereich soll auf 8m angehoben werden. Es soll das Rechtsabbiegen und Geradeausfahren für Fahrräder bei Rot bei T‑Kreuzungen generell zulässig sein. Das Nebeneinanderfahren von 2 Radfahrern wird gelockert.

StVO-Novelle möchte Fahrradverkehr weiter privilegieren
