Im Steuerbereich betreffen wichtige Neuerungen auch Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Durch die Abschaffung der kalten Progression steigen die Grenzwerte der Steuertarife bis zum Spitzensteuersatz an. Bei der Einkommensteuer werden Grenzbeträge für die ersten fünf Tarifstufen um 3,83 Prozent angehoben. Das bringt mehr Netto-Einkommen für alle Steuerzahler. Die Absetzbeträge werden (volle Inflationsrate) um 5 Prozent angehoben. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben. Das Tagesgeld wird von 26,40 Euro auf 30 Euro angehoben und das pauschale Nächtigungsgeld von 15 auf 17 Euro. Das Kilometergeld beträgt (zunächst zumindest ab Jahresanfang) neu beim Pkw, beim Motorrad und beim Fahrrad 50 Cent.

Steuerliche Neuerungen für EPU (Ein-Personen-Unternehmen)
