Im Steu­er­be­reich betref­fen wich­ti­ge Neue­run­gen auch Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men (EPU). Durch die Abschaf­fung der kal­ten Pro­gres­si­on stei­gen die Grenz­wer­te der Steu­er­ta­ri­fe bis zum Spit­zen­steu­er­satz an. Bei der Ein­kom­men­steu­er wer­den Grenz­be­trä­ge für die ers­ten fünf Tarif­stu­fen um 3,83 Pro­zent ange­ho­ben. Das bringt mehr Net­to-Ein­kom­men für alle Steu­er­zah­ler. Die Absetz­be­trä­ge wer­den (vol­le Infla­ti­ons­ra­te) um 5 Pro­zent ange­ho­ben. Dazu zäh­len etwa der Allein­er­zie­her- und Allein­ver­die­ner­ab­setz­be­trag, der Ver­kehrs­ab­setz­be­trag und Unter­halts­ab­setz­be­trag. Auch die Beträ­ge der Nega­tiv­steu­er (SV-Rück­erstat­tung) wer­den ange­ho­ben. Das Tages­geld wird von 26,40 Euro auf 30 Euro ange­ho­ben und das pau­scha­le Näch­ti­gungs­geld von 15 auf 17 Euro. Das Kilo­me­ter­geld beträgt (zunächst zumin­dest ab Jah­res­an­fang) neu beim Pkw, beim Motor­rad und beim Fahr­rad 50 Cent.

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