Sondertransport-Fahrten in und durch Wien auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz der ASFINAG werden künftig auch im Konvoi genehmigt, wie dies bereits in den Bundesländern der Fall ist. Es dürfen dabei nicht mehr als zwei Fahrzeuge (mit gleicher Fahrtstrecke, gleicher Begleitstufe) im Konvoi geführt werden (auf A1, A2, A4, A21, A23, S1, S2). Die Transportlänge darf max 80 m je Einzelfahrzeug erreichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zweier Fahrzeuge (von 5m bzw 3 sec) und eventuell in den Bescheiden vorgeschriebene Abstände (zB beim Befahren von Brücken) sind jedenfalls einzuhalten. Die gemeinsame Transportbegleitung hat durch 4 beeidete Straßenaufsichtsorgane mit je einem Begleitfahrzeug und zusätzlichen noch 1 Eigenbegleitung der Stufe 1 zu erfolgen.
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