Schwere Lkw und Busse, welche ab dem 21. August 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. Derzeit sind bei den Zulieferern allerdings nicht genügend intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation verfügbar. Das BMK gestattet daher bei Fahrzeugen, die ab dem 21. August 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden und die ausschließlich im Binnenverkehr, das bedeutet nur innerhalb von Österreich eingesetzt werden, bis zum 31. Mai 2024 die Verwendung eines intelligenten Fahrtenschreibers der ersten Generation. Die Pflicht für den intelligenten Fahrtenschreiber gilt jedoch ab 1. Juni 2024. Fahrzeuge, die zB auch nur einmalig das Deutsche Eck durchqueren, müssen jedenfalls mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein.
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