Das För­der­pro­gramm LADIN (Lade­infra­struk­tur) för­dert die Errich­tung öffent­lich zugäng­li­cher Schnell­la­de­infra­struk­tur und deren vor­ge­la­ger­ter Infra­struk­tur für Pkw und Nutz­fahr­zeu­ge in der­zeit unter­ver­sorg­ten Gebie­ten ent­lang des nie­der­ran­gi­gen Stra­ßen­ver­kehrs­net­zes. Es wer­den 60 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten der Lade­infra­struk­tur geför­dert. Im Rah­men des För­der­pro­gramms sind unter­ver­sorg­te Gebie­te sol­che, die wei­ter als sie­ben km Fahr­di­stanz von bestehen­der Schnell­la­de­infra­struk­tur ent­fernt sind. Ein Schnell­la­de­punkt ist ein DC-Lade­punkt, an dem Strom mit einer Lade­leis­tung von min­des­tens 50 Kilo­watt an ein elek­trisch betrie­be­nes Fahr­zeug der Fahr­zeug­klas­sen M1 und N1 über­tra­gen wer­den kann. Eine Ein­rei­chung zur För­de­rung erfolgt im Ausschreibungsprinzip.

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