Der Rat hat sei­ne Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zu einem Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on ange­nom­men, der die Ver­ein­fa­chung von EU-Vor­schrif­ten und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Uni­on för­dern soll. Der Vor­schlag sieht vor, die Anwen­dung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) für gro­ße Unter­neh­men und bör­sen­no­tier­te KMU um zwei Jah­re sowie die Umset­zung und ers­te Anwen­dungs­pha­se der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) um ein Jahr zu ver­schie­ben. Nach der Zustim­mung der Mit­glied­staa­ten muss noch das EU-Par­la­ment sei­ne Posi­ti­on fest­le­gen. Die WKÖ appel­liert an das EU-Par­la­ment, die Stop-the-clock-Richt­li­nie anzu­neh­men. Das wäre ein wich­ti­ger Schritt, um die EU wett­be­werbs­fä­hi­ger zu machen und Unter­neh­men die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit zu geben. In einem fol­gen­den Schritt müs­sen die inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen der EU-Nach­hal­tig­keits­rechts­ak­te mas­siv ver­ein­facht werden.

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