Der Rat hat die Ver­ord­nung über CO₂-Emis­si­ons­nor­men für schwe­re Nutz­fahr­zeu­ge förm­lich ange­nom­men und damit die gel­ten­den EU-Vor­schrif­ten geän­dert und ver­schärft. Die CO₂-Emis­sio­nen des Stra­ßen­ver­kehrs wer­den wei­ter redu­ziert und neue Ziel­vor­ga­ben für 2030, 2035 und 2040 fest­ge­legt. Mit den über­ar­bei­te­ten Vor­schrif­ten wird der Anwen­dungs­be­reich der gel­ten­den Ver­ord­nung aus­ge­wei­tet, sodass für nahe­zu alle neu­en schwe­ren Nutz­fahr­zeu­ge mit zer­ti­fi­zier­ten CO₂-Emis­sio­nen (dar­un­ter auch klei­ne­re Last­kraft­wa­gen, Stadt­bus­se, Rei­se­bus­se und Anhän­ger) Emis­si­ons­re­duk­ti­ons­ziel­vor­ga­ben gel­ten. Die Ver­ord­nung wird nun unter­zeich­net und im Amts­blatt der EU ver­öf­fent­licht wer­den. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung in Kraft.

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