Die WKÖ fordert seit langem effizientere UVP-Verfahren und hat dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, die nun nach langen und intensiven Verhandlungen in der Novelle berücksichtigt wurden. Mehr als 20 neue Regelungen zielen auf die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren ab und unterstützen damit auch maßgeblich Projekte zur Energiewende. Künftig wird auch der Stand der Technik bereits zu Verfahrensbeginn und nicht erst in der mündlichen Verhandlung festgelegt. Damit erspart sich der Projektwerber ein ständiges zeitaufwändiges Nachziehen seiner Unterlagen an den geänderten Stand der Technik. Bestimmte Tatbestände werden adaptiert bei Seilbahnen, Skigebieten, Industrie- und Gewerbeparks, Parkplätzen, Wasserkraftwerken oder kommen neu bei Logistikzentren.

Novelle zu UVP-Verfahren passiert Umweltausschuss
