Personenkraftwagen (Pkw) und Kombis unterliegen bei ihrer erstmaligen Zulassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Die NoVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet. E‑Kfz sind von der NoVA ausgenommen. Unter der Annahme einer durchschnittlichen NoVA von ca 3 500 Euro pro Pkw mit Verbrennungsmotor (2024: 130.000 Pkw, Aufkommen 450 Mio. Euro) ergäbe sich unter Heranziehung der Zahlen der Zulassungsstatistik für das Jahr 2024 (für 45.000 reine E‑Pkw) ein theoretischer Abgabenentfall für E‑PKW von 160 Mio Euro. Zu beachten ist zudem, dass Plug-In Hybrid-Pkw aufgrund der Berechnungslogik der NoVA und der wesentlich niedrigeren CO2-Werte in den allermeisten Fällen ebenfalls nicht mit NoVA belastet werden, so eine parlamentarische Anfragebeantwortung. (© Josef Schauer-Schmidinger / Inhouse GmbH. Wien/2008)

NoVA-Befreiung bei E‑Autos kostet 160 Mio Euro Budgetmittel
