Bei der Abstim­mung zum Netz- und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ge­setz 2024 im Par­la­ment fand sich kei­ne not­wen­di­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit. Das Gesetz wur­de daher vor­erst nicht beschlos­sen. Die NIS2-Richt­li­nie wür­de eine Umset­zung der Mit­glied­staa­ten bis 17. Okto­ber 2024 vor­se­hen. Die EU-Richt­li­nie betrifft nicht nur die als wesent­lich oder kri­tisch ein­ge­stuf­ten Unter­neh­men, son­dern auch deren Geschäfts­part­ner und Lie­fer­ket­ten. Alle NIS2-Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen ihre Cyber­si­cher­heit ver­bes­sern. In Öster­reich gilt die­ses Gesetz für geschätzt mehr als 5000 Orga­ni­sa­tio­nen und Unter­neh­men sowie schät­zungs­wei­se 50.000 Unter­neh­men, die die­se Grup­pe als Lie­fe­ran­ten ver­sor­gen. Bei­de Grup­pen müs­sen eine Rei­he von Cyber-Sicher­heits­maß­nah­men ergreifen.

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