Füh­rer­schein­neu­lin­ge der Klas­sen B (Pkw) und A (Motor­rad) müs­sen nach ihrem Füh­rer­schein­er­werb ver­pflich­tend ein Fahr­si­cher­heits­trai­ning absol­vie­ren. Es ist ein­tä­gig (samt ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schem Grup­pen­ge­spräch) und muss für Klas­se B zwi­schen 3–9 Mona­ten und für Klas­se A zwi­schen 2–12 Mona­ten nach der prak­ti­schen Füh­rer­schein­prü­fung absol­viert wer­den. Fahr­si­cher­heits­zen­tren sind auch künf­tig (unver­än­dert) min­des­tens 6000 m² groß. Die Fahr­übun­gen wer­den jedoch moder­ni­siert. Die Rutsch­flä­chen für die Brems­übun­gen wer­den erwei­tert, ins­be­son­de­re beim Motor­rad. Für Instruk­to­ren kommt eine ver­pflich­ten­de Wei­ter­bil­dung. Aus­bild­ner von Instruk­to­ren müs­sen 75 Trai­nings selbst gelei­tet haben. Bis­he­ri­ge Übungs­plät­ze, auf denen schon Fahr­si­cher­heits­trai­nings statt­fan­den, bestehen wei­ter. Füh­rer­schein-Fahr­si­cher­heits­trai­nings dür­fen künf­tig bereits ab vier Teil­neh­mern statt­fin­den. (© get­ty­images | Ale Ventura)

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