Führerscheinneulinge der Klassen B (Pkw) und A (Motorrad) müssen nach ihrem Führerscheinerwerb verpflichtend ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Es ist eintägig (samt verkehrspsychologischem Gruppengespräch) und muss für Klasse B zwischen 3–9 Monaten und für Klasse A zwischen 2–12 Monaten nach der praktischen Führerscheinprüfung absolviert werden. Fahrsicherheitszentren sind auch künftig (unverändert) mindestens 6000 m² groß. Die Fahrübungen werden jedoch modernisiert. Die Rutschflächen für die Bremsübungen werden erweitert, insbesondere beim Motorrad. Für Instruktoren kommt eine verpflichtende Weiterbildung. Ausbildner von Instruktoren müssen 75 Trainings selbst geleitet haben. Bisherige Übungsplätze, auf denen schon Fahrsicherheitstrainings stattfanden, bestehen weiter. Führerschein-Fahrsicherheitstrainings dürfen künftig bereits ab vier Teilnehmern stattfinden. (© gettyimages | Ale Ventura)

