Mit der letzte Woche zwischen den Regierungsspitzen erfolgten Einigung zur Trinkgeldthematik wird endlich ein Schlussstrich unter die seit Monaten bestehende Rechtsunsicherheit und Gefahr von Nachforderungen seitens der Sozialversicherung in Zusammenhang mit Trinkgeldern gezogen. Die derzeit gültigen Bestimmungen sind komplex, österreichweit uneinheitlich und bringen weder für Unternehmer:innen noch für ihre Mitarbeiter:innen Rechtssicherheit. Die neuen Regelungen sollen mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Zwei Pauschalen, für Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso, sollen die unterschiedliche Trinkgeldhöhen abdecken, Mitarbeiter:innen, die kein Trinkgeld erhalten, können aus den Pauschalen hinausoptieren. Darüber hinaus werden auch bereits kontrollierte Betriebe nicht weiter belastet.

Neue Trinkgeldregelung bringt Generalamnestie und Rechtssicherheit
