Mit der letz­te Woche zwi­schen den Regie­rungs­spit­zen erfolg­ten Eini­gung zur Trink­geld­the­ma­tik wird end­lich ein Schluss­strich unter die seit Mona­ten bestehen­de Rechts­un­si­cher­heit und Gefahr von Nach­for­de­run­gen sei­tens der Sozi­al­ver­si­che­rung in Zusam­men­hang mit Trink­gel­dern gezo­gen. Die der­zeit gül­ti­gen Bestim­mun­gen sind kom­plex, öster­reich­weit unein­heit­lich und brin­gen weder für Unternehmer:innen noch für ihre Mitarbeiter:innen Rechts­si­cher­heit. Die neu­en Rege­lun­gen sol­len mit 1. Jän­ner 2026 in Kraft tre­ten. Zwei Pau­scha­len, für Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkas­so, sol­len die unter­schied­li­che Trink­geld­hö­hen abde­cken, Mitarbeiter:innen, die kein Trink­geld erhal­ten, kön­nen aus den Pau­scha­len hin­aus­op­tie­ren. Dar­über hin­aus wer­den auch bereits kon­trol­lier­te Betrie­be nicht wei­ter belastet.

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