Per 1. April 2025 fällt die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ua für bestehende und neue E‑Autos (BGBl. I Nr. 7/2025). Die Besteuerung richtet sich für E‑Autos nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung). Aufgrund der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass die Steuer für die Mehrheit der E‑Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird – wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2000 Euro reichen dürfte.

Motorbezogene Versicherungssteuer für E‑Autos
