Per 1. April 2025  fällt die Steu­er­be­frei­ung von der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steu­er ua für bestehen­de und neue E‑Autos (BGBl. I Nr. 7/2025). Die Besteue­rung rich­tet sich für E‑Autos nach dem im Zulas­sungs­schein ein­ge­tra­ge­nen  Eigen­ge­wicht und der Nenn­dau­er­leis­tung  (30-Minu­ten-Nenn­leis­tung). Auf­grund der Geset­zes­än­de­rung ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Steu­er für die Mehr­heit der E‑Pkw bei  unter 500 Euro für ein gan­zes Jahr lie­gen wird – wobei die Band­brei­te auf­grund der unter­schied­li­chen ein­ge­tra­ge­nen Leis­tun­gen und Eigen­ge­wich­te von rund 70 bis über 2000 Euro rei­chen dürfte.

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