Entgegen aktueller Behauptungen sieht das AWG ausdrücklich vor, dass Abfalltransporte auch weiterhin mit alternativen Verkehrsmitteln durchgeführt werden können, sofern diese über ein gleichwertiges oder geringeres Schadstoff- und Treibhausgaspotenzial verfügen oder keine ausreichenden Schienenkapazitäten vorhanden sind. Von einem Schienenzwang kann daher nicht gesprochen werden. Das Gesetz schafft vielmehr klare Anreize, Transporte klimafreundlicher zu gestalten, ohne die Branche in ihrer Flexibilität einzuschränken, betont Günter Neumann, Obmann des Fachverbandes der Schienenbahnen. Mit Verwunderung nimmt der Fachverband der Schienenbahnen die jüngste Kritik an der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) zur Kenntnis. Die darin geäußerten Befürchtungen über einen vermeintlichen Schienenzwang sowie angebliche Nachteile für Recyclingbetriebe sind daher zu hinterfragen. (© pixabay)

Mehr Abfalltransporte auf die Schiene ist der richtige Weg
