Die Berufsgruppe Luftfahrt
- initiiert und begutachtet Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die die Interessen der Mitglieder betreffen
- hält stets im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen Kontakt zu internationalen, europäischen und nationalen gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbänden
- schließt für seine Mitgliedsunternehmen Kollektivverträge ab
- koordiniert Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise auf verschiedensten Ebenen
- fördert den aktiven Dialog mit der Öffentlichkeit und pflegt somit das Image der Branche im In- und Ausland