Das Rund-um-die Uhr-Fahrverbot im Ennstal für Schwere Lkw wurde in zwei Schritten eingeführt. Seit Dezember 2012 gilt auf der Ennstalbundesstraße B 320 im steirischen Abschnitt ein echtes Nachtfahrverbot von 22 bis 5 Uhr für Lkw über 3,5 t hzG (einschließlich lärmarmer Kraftfahrzeuge). Seit September 2019 wurde dieses um ein Tagfahrverbot von 5 bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 t hzG ausgedehnt, wobei eine Ausnahmeregelung für Ziel- oder Quellverkehr gilt. Nach der Klage eines abgestraften Lkw-Fahrers wurde das Fahrverbot vom Verfassungsgerichtshof für gesetzeswidrig erklärt und aufgehoben. Grund sind laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes falsch formulierte Zusatztafeln. Auf diesen Zusatztafeln entlang der B320 wird auf diese Ausnahmeregelung zu wenig genau verwiesen. (© pixabay)

Lkw-Fahrverbot auf B320 Ennstalstraße gekippt von VfGH
