Der L17 Führerschein mit dem Alleinfahren ab 17 Jahren bleibt weiter gesichert. Die EU gestattet weiters künftig ihren Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Lkw-Berufskraftfahrer auf 17 Jahre abzusenken. Die Erleichterung bei der sog Automatikregelung soll erst in vier Jahren kommen. Ab Mitte 2029 wird die Behördenprüfung für Besitzer von Automatikführerscheinen gestrichen, wenn ihr eingeschränkter Führerschein auf das Lenken von Schalterfahrzeugen ausgedehnt werden soll, so Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen zu den ersten Informationen über die Endverhandlungen zur EU Führerschein Richtlinie. Sind die Fahrzeuge jedoch elektrisch oder mit alternativen Kraftstoffen betrieben, so ist künftig auch bei grenzüberschreitenden Fahrten eine höhere Gewichtsgrenze von 4250 kg gestattet. Voraussetzung ist ein zweijähriger Führerscheinbesitz. Auch Wohnmobile bis 4250 kg sollen künftig mit einem B Schein gelenkt werden, allerdings nach einer Schulung bzw Prüfung.

L17 Führerschein bleibt fix und neue Wege zum Führerschein
