Der L17 Füh­rer­schein mit dem Allein­fah­ren ab 17 Jah­ren bleibt wei­ter gesi­chert. Die EU gestat­tet wei­ters künf­tig ihren Mit­glied­staa­ten das Min­dest­al­ter für die Lkw-Berufs­kraft­fah­rer auf 17 Jah­re abzu­sen­ken. Die Erleich­te­rung bei der sog Auto­ma­tik­re­ge­lung soll erst in vier Jah­ren kom­men. Ab Mit­te 2029 wird die Behör­den­prü­fung für Besit­zer von Auto­ma­tik­füh­rer­schei­nen gestri­chen, wenn ihr ein­ge­schränk­ter Füh­rer­schein auf das Len­ken von Schal­ter­fahr­zeu­gen aus­ge­dehnt wer­den soll, so Joa­chim Stei­nin­ger, Obmann des Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len zu den ers­ten Infor­ma­tio­nen über die End­ver­hand­lun­gen zur EU Füh­rer­schein Richt­li­nie. Sind die Fahr­zeu­ge jedoch elek­trisch oder mit alter­na­ti­ven Kraft­stof­fen betrie­ben, so ist künf­tig auch bei grenz­über­schrei­ten­den Fahr­ten eine höhe­re Gewichts­gren­ze von 4250 kg gestat­tet. Vor­aus­set­zung ist ein zwei­jäh­ri­ger Füh­rer­schein­be­sitz. Auch Wohn­mo­bi­le bis 4250 kg sol­len künf­tig mit einem B Schein gelenkt wer­den, aller­dings nach einer Schu­lung bzw Prüfung.

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