Auf eine dreiprozentige Lohnerhöhung einigten sich die Vertreter der Fahrschulen und der Gewerkschaft der Privatangestellten (gpa) beim Kollektivvertrag ab 1. April 2025 bei den Ist-Gehältern und Mindestgehältern für Fahrschullehrer, Fahrlehrer, Fahrlehrassistenten, Büroangestellte sowie bei den Lehrlingsentschädigungen. Bei den Zulagen für Fahrlehrer (Motorrad, Traktor) wurde die SEG Zulage neu als Zulage für Erschwernis, Schmutz- oder Gefahr (statt bisher „und“) umformuliert, um die Argumentation für die steuerfreie Auszahlung als Gefahrenzulage zu stützen. Bei der (Jahres) Durchrechnung erfolgt der Mehrstundenabbau generell nicht unter einem Arbeitstag. Neu ist, dass auf Wunsch des Dienstnehmers der Zeitausgleich auch stundenweise vereinbart werden kann. Der dem KV angefügte Dienstzettel wird den Neuerungen das AVRAG angepasst.

KV-Gehälter bei den Fahrschulen um 3,0 Prozent erhöht
