Auf eine drei­pro­zen­ti­ge Lohn­er­hö­hung einig­ten sich die Ver­tre­ter der Fahr­schu­len und der Gewerk­schaft der Pri­vat­an­ge­stell­ten (gpa) beim Kol­lek­tiv­ver­trag ab 1. April 2025 bei den Ist-Gehäl­tern und Min­dest­ge­häl­tern für Fahr­schul­leh­rer, Fahr­leh­rer, Fahr­lehr­as­sis­ten­ten, Büro­an­ge­stell­te sowie bei den Lehr­lings­ent­schä­di­gun­gen. Bei den Zula­gen für Fahr­leh­rer (Motor­rad, Trak­tor) wur­de die SEG Zula­ge neu als Zula­ge für Erschwer­nis, Schmutz- oder Gefahr (statt bis­her „und“) umfor­mu­liert, um die Argu­men­ta­ti­on für die steu­er­freie Aus­zah­lung als Gefah­ren­zu­la­ge zu stüt­zen. Bei der (Jah­res) Durch­rech­nung erfolgt der Mehr­stun­den­ab­bau gene­rell nicht unter einem Arbeits­tag. Neu ist, dass auf Wunsch des Dienst­neh­mers der Zeit­aus­gleich auch stun­den­wei­se ver­ein­bart wer­den kann. Der dem KV ange­füg­te Dienst­zet­tel wird den Neue­run­gen das AVRAG angepasst.

mehr lesen