Auch der Ver­kehrs­sek­tor ist von Bud­get­maß­nah­men betrof­fen. Die Betrof­fen­heit ist unter­schied­lich. Die Sen­kung der Kör­per­schafts­steu­er auf 23 Pro­zent, die die Vor­gän­ger­re­gie­rung ein­führ­te, wird von der neu­en Bun­des­re­gie­rung nicht zurück­ge­nom­men. Abge­schafft wird der Kli­ma­bo­nus, was zwei Mrd Euro brin­gen soll. Das Kli­ma­ti­cket wird in Stu­fen um 220 Euro (jähr­lich) erhöht. Erhöht wird dafür der Pend­ler­eu­ro von zwei auf sechs Euro (Ver­drei­fa­chung). Ein­ge­schränkt wer­den auch die För­de­run­gen für die Elek­tro­mo­bi­li­tät. Unver­än­dert bleibt die Sprei­zung der Mine­ral­öl­steu­er bei Die­sel und Ben­zin. Vor­ge­se­hen ist wei­ters, die Strei­chung der Norm­ver­brauchs­ab­ga­be für Trans­por­ter, wobei noch dis­ku­tiert wird, wel­che Fahr­zeu­ge genau unter die NoVA-Befrei­ung fal­len sollen.

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