Die Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen für Beschäf­tig­te in der Bin­nen­schiff­fahrt (gül­tig für euro­päi­sche Wasserstraßen/nicht gül­tig für Fäh­ren, Boots­ver­mie­tun­gen, Was­ser­schi­schu­len, Bag­ge­rei­be­trie­be und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men auf öster­rei­chi­schen Bin­nen­seen) mit der Gewerk­schaft vida wur­den am 16. Dezem­ber 2024 mit fol­gen­dem Ergeb­nis abge­schlos­sen: 1. Alle Gehalts­ta­bel­len sowie Lehr­lings­ein­kom­men Landdienst/Schiffsdienst: Ab 1. Jän­ner 2025 wer­den die KV-Löh­ne, Zula­gen sowie die Lehr­lings­ein­kom­men line­ar um 3,50 Pro­zent erhöht. 2. Urlaub: Die Sozi­al­part­ner sind über­ein gekom­men, den Urlaubs­an­spruch für alle beschäf­tig­ten Dienst­neh­mer neu zu regeln. Ab einer Dienst­zeit von fünf Dienst­jah­ren erhält der Bediens­te­te einen zusätz­li­chen Urlaubs­tag. Ab einer Dienst­zeit von 25 Dienst­jah­ren erhält der Bediens­te­te eben­falls einen zusätz­li­chen Urlaubs­tag. Die end­gül­ti­ge For­mu­lie­rung wird mit der Gewerk­schaft vida gera­de noch abge­stimmt. 3. Aus Grün­den der Rechts­si­cher­heit wird eine Bestim­mung zur Ein­stu­fung von Praktikant:innen im KV ergänzt.

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