Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung im Bereich der Umsatzsteuer mit sich. Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in Anspruch nehmen. Die Änderungen traten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Bisher lag die maßgebliche Grenze für die Kleinunternehmerregelung bei 35.000 Euro netto pro Jahr, was bei unterstellter Steuerpflicht und einem Steuersatz von 20 Prozent einer Bruttogrenze von 42.000 Euro entspricht. Diese Grenze konnte innerhalb von fünf Jahren einmalig um bis zu 15 Prozent überschritten werden. Zukünftig wird der Schwellenwert (AbgÄG 2024 ursprünglich 42.000 EUR) auf 55.000 Euro brutto angehoben.
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