Das Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2024 bringt eine umfas­sen­de Reform der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung im Bereich der Umsatz­steu­er mit sich. Erst­mals kön­nen auch Unter­neh­men, die ihren Sitz in einem ande­ren EU-Mit­glied­staat haben, die­se Befrei­ung in Anspruch neh­men. Die Ände­run­gen tra­ten ab dem 1. Janu­ar 2025 in Kraft. Bis­her lag die maß­geb­li­che Gren­ze für die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung bei 35.000 Euro net­to pro Jahr, was bei unter­stell­ter Steu­er­pflicht und einem Steu­er­satz von 20 Pro­zent einer Brut­to­gren­ze von 42.000 Euro ent­spricht. Die­se Gren­ze konn­te inner­halb von fünf Jah­ren ein­ma­lig um bis zu 15 Pro­zent über­schrit­ten wer­den. Zukünf­tig wird der Schwel­len­wert (AbgÄG 2024 ursprüng­lich 42.000 EUR) auf 55.000 Euro brut­to angehoben.

mehr lesen