Der von der WKOÖ ent­wi­ckel­te Leit­fa­den für die ESG-Bericht­erstat­tung unter­stützt Unter­neh­men dabei, gesetz­li­che Vor­ga­ben im Zusam­men­hang mit der ESG-Bericht­erstat­tung zu erfül­len. Er ent­hält Infor­ma­ti­on zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung für Füh­rungs­kräf­te auf einen Blick. Neben der Dar­stel­lung der gesetz­li­chen Grund­la­gen und wich­ti­ger Begrif­fe wer­den die posi­ti­ven Aus­wir­kun­gen und Chan­cen für Unter­neh­men dar­ge­legt. Ein wich­ti­ger Aspekt dabei ist die Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Kon­kret bedeu­tet dies, dass sich Unter­neh­men durch Nach­hal­tig­keits­leis­tung von ande­ren Anbie­tern abhe­ben kön­nen. Sie sol­len die Chan­ce erhal­ten, zusätz­li­che Auf­trä­ge zu gene­rie­ren. Die Erfül­lung von Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en ist immer öfter auch eine Vor­aus­set­zung, um an Aus­schrei­bun­gen und För­der­pro­gram­men teil­neh­men zu können.

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