Durch das amt­li­che Kilo­me­ter­geld wer­den Kos­ten für die betrieb­li­che Nut­zung von im Pri­vat­ver­mö­gen befind­li­chen Fahr­zeu­gen pau­schal (auch Park­ge­büh­ren und Mau­ten) abge­gol­ten. Soll­te die betrieb­li­che Nut­zung eines Fahr­zeu­ges über­wie­gen, ist ein Ansatz von Kilo­me­ter­geld jedoch aus­ge­schlos­sen. Die nun­mehr für 1. Jän­ner 2025 von der Bun­des­re­gie­rung geplan­te Ände­rung sieht vor, das amt­li­che Kilo­me­ter­geld zu har­mo­ni­sie­ren. Das amt­li­che Kilo­me­ter­geld soll unab­hän­gig davon, ob ein Pkw, ein Motor­rad oder ein Fahr­rad benutzt wird, zukünf­tig 50 Cent betra­gen. Dies stellt eine erheb­li­che Erhö­hung von den momen­tan gül­ti­gen Sät­zen, die für einen Pkw 42 Cent, für Motor­rä­der 24 Cent und für Fahr­rä­der 38 Cent betra­gen, dar. Zudem kommt eine Erhö­hung des amt­li­chen Kilo­me­ter­gel­des für Mit­fah­ren­de von 5 Cent auf 15 Cent. Die­se Anpas­sung soll die Bil­dung von Fahr­ge­mein­schaf­ten forcieren.

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