Durch das amtliche Kilometergeld werden Kosten für die betriebliche Nutzung von im Privatvermögen befindlichen Fahrzeugen pauschal (auch Parkgebühren und Mauten) abgegolten. Sollte die betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges überwiegen, ist ein Ansatz von Kilometergeld jedoch ausgeschlossen. Die nunmehr für 1. Jänner 2025 von der Bundesregierung geplante Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld soll unabhängig davon, ob ein Pkw, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, zukünftig 50 Cent betragen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den momentan gültigen Sätzen, die für einen Pkw 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen, dar. Zudem kommt eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent. Diese Anpassung soll die Bildung von Fahrgemeinschaften forcieren.
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