Wel­che Neue­run­gen bringt das ADR 2025? Die WKÖ infor­miert in einer zwei­stün­di­gen Ver­an­stal­tung am 15. Novem­ber 2024 über die Neue­run­gen im ADR 2025. Das ADR ist das gro­ße inter­na­tio­na­le Regel­werk für Gefahr­gut­trans­por­te auf der Stra­ße. Es wird alle zwei Jah­re auf­grund neu­er Tech­no­lo­gien oder prak­ti­scher Her­aus­for­de­run­gen aktua­li­siert. Das ADR 2025 tritt mit 1. Jän­ner 2025 in Kraft. Infor­mie­ren Sie sich bei unse­rer Ver­an­stal­tung recht­zei­tig dar­über, wel­che Ände­run­gen ab 2025 auf Sie zukom­men. Vor­tra­gen­der ist Andre­as Bar­ki, Refe­rent der Abtei­lung Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter mit allen Ver­kehrs­trä­gern und Con­tai­ner­si­cher­heit im BMK. Im Anschluss an den Fach­vor­trag besteht die Mög­lich­keit, Fra­gen an den Vor­tra­gen­den zu stellen.

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